Arbeiten mit besonderen Gefahren
Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Betriebe, deren Arbeitnehmer in der Schweiz Arbeiten ausführen.
Diese Arbeiten gelten als Arbeiten mit besonderen Gefahren und benötigen eine Ausbildung.
- Führen von Flurförderzeugen (Stapler)
- Bedienen von Hubarbeitsbühnen
- Bedienen von Turmdrehkran und Fahrzeugkran
- Bedienen von Industriekranen
- Anschlagen von Lasten am Kranen
- Bedienen von Baumaschinen
- Arbeiten mit Kettensägen
- Arbeiten am hängendem Seil
- Umgang mit Asbest
